Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psychologin Kerstin Küpper, geb. Schmidt | Psychologische Psychotherapeutin

Möglichkeiten der Abrechnung

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, da ich über die notwendige Zulassung verfüge. Hierzu müssen Sie lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Erstgespräch mitbringen. Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und die vier probatorischen Sitzungen werden von jeder Krankenkasse übernommen, danach muss ein Therapieantrag gestellt werden. Alles Weitere erläutere ich Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs.

Privatversicherte und Beihilfe

Die private Krankenversicherung und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Im Normalfall ist hierfür die Stellung eines Antrags durch mich und die Bewilligung durch einen Gutachter nötig. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung. Ob und in welcher Form Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Entscheidend ist, ob die Psychotherapie als Vertragsleistung in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen ist. Einige private Krankenkassen haben zum Beispiel ein jährlich vorgegebenes Kontingent an Therapiestunden, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Bitte prüfen Sie vorab sorgfältig, ob und inwieweit Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt. Dies können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen oder Sie wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Sie erhalten regelmäßig eine Rechnung von mir, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie den Wechsel in eine private Krankenkasse planen, aber nicht mehr auf eine Psychotherapie warten können und wollen, aber auch bei einer bevorstehenden Verbeamtung. In diesem Fall können wir sofort mit der Psychotherapie beginnen und sind nicht an bürokratische Schritte sowie Vorgaben hinsichtlich Häufigkeit und Dauer der Behandlung gebunden.